Immaterielles Kulturerbe

Seit unserer Gründung haben wir als Verband der Gedenkkultur viele bedeutende Meilensteine gesetzt. Doch ab dem Jahr 2015 nahmen wir uns ein besonderes Ziel vor: die Anerkennung der Friedhofskultur in Deutschland als immaterielles Kulturerbe. Mit Herzblut und Engagement haben wir Konzeptionen erstellt, Antragsmodifizierungen durchgeführt und externe Gutachten finanziert, um diesem Traum näher zu kommen.

Immaterielles Kulturerbe

Am 13.03.2020 wurde unsere Vision schließlich Wirklichkeit: Die Friedhofskultur in Deutschland wurde auf Vorschlag der deutschen UNESCO-Kommission von der Kultusministerkonferenz in das bundesweite Verzeichnis „Immaterielles Kulturerbe“ aufgenommen. Dieser bedeutende Schritt würdigt die Friedhofskultur in Deutschland als lebendigen und kontinuierlich weiterentwickelnden Ausdruck der deutschen Erinnerungskultur. Sie sind die Geschichtsbücher unseres Landes, die Geschichten unserer Städte und Dörfer erzählen.

Erfahren Sie mehr unter: www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/friedhofskultur

Doch diese Anerkennung ist nur ein Anfang. Sie schafft die Voraussetzung für eine mögliche weltweite Listung, über die in einem weiteren Bewerbungsprozess entschieden wird. Allein der Eintrag im Bundesweiten Verzeichnis ist jedoch schon ein beachtlicher Erfolg, den wir stolz feiern.

Für uns als Verband ist diese hohe Anerkennung der Friedhofskultur in Deutschland mehr als eine Auszeichnung. Sie spiegelt die Wertschätzung der hingebungsvollen Arbeit von tausenden Mitwirkenden wider. Wir fühlen uns geehrt und sind fest entschlossen, unsere Mission mit derselben Leidenschaft und Konsequenz fortzusetzen.

Was waren die Schritte?

Am Rande der Stone+tech im Mai 2015 diskutierte der Verband, ob es nicht an der Zeit wäre, die Bedeutung und Wertschätzung, aber auch die Gefährdung der Friedhöfe in Deutschland in einem gesamtkulturellen Kontext zu beleuchten und beauftragte seinen damaligen Geschäftsführer mit der Umsetzung.

Seinem Vorschlag folgend wurde ein Antrag bei der deutschen UNESCO-Kommission zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis „Immaterielles Kulturerbe“ gestellt.

Der Verband finanzierte die Konzeption, Antragsmodifizierungen und zwei externe Gutachten. Auch eine Geschäftsadresse in Hamburg war erforderlich, da der Antrag die Unterstützung eines Bundeslandes sowie eines Friedhofsträgers benötigte.
Die Bewerbung überzeugte weitere im friedhofskulturellen Umfeld tätige Institutionen und Interessenvertretungen, sich anzuschließen und ihr damit zum Erfolg zu verhelfen.

 

Die Schritte zur Bewerbung ergeben sich u. a. aus nachstehendem Newsletter im Dezember 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein für den Verband für GEDENKKULTUR prägendes und erfolgreiches Jahr neigt sich mit guten Nachrichten dem Ende entgegen: Die UNESCO-Bewerbung, die deutsche Friedhofskultur in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen, ist auf gutem Wege, angenommen zu werden. (…)


Feinjustierung des Antrags

Deutsche Friedhofskultur ist weiter auf dem Weg zum UNESCO-Kulturerbe

Die vom Verband für GEDENKKULTUR initiierte und organisierte Bewerbung, die deutsche Friedhofskultur in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes einzutragen, ist weiter auf Erfolgskurs. Der Vorsitzende des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission, Prof. Dr. Christoph Wulf, sowie des Generalsekretärs der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Udo Michallik, haben sich für unsere Teilnahme am Bewerbungsverfahren bedankt. Sie schreiben weiter: „Die „Friedhofskultur“ in Deutschland umfasst vielfältige Traditionslinien: handwerkliche, städtebauliche, emotionale, lokale und gesamtgesellschaftliche Elemente“. Dieses „Traditionsbündel“ sei „offen und allgemein“. Deshalb ist jetzt eine Feinjustierung der Bewerbung bis April 2017 erforderlich. Dazu werden wir eng mit unseren Antragspartnern, vor allem aber auch mit Prof. Norbert Fischer zusammenarbeiten.

Das Schreiben von UNESCO und KMK bedeutet einen weiteren wichtigen Erfolgsschritt auf dem Weg zur Ernennung. Das Expertenkomitee steht unserem Antrag offensichtlich grundlegend positiv gegenüber – andernfalls hätte man bereits die Bewerbung abgelehnt. Mit einer endgültigen Entscheidung über die Aufnahme ist im Herbst kommenden Jahres zu rechnen.

Im März 2017 folgte die Information zum aktuellen Stand des UNESCO Antrags

Hallo zusammen,

der neue Antrag für die UNESCO-Antrag steht grundlegend (siehe Anlage). Es wird jetzt von Prof. Fischer und der UNESCO geprüft sowie korrigiert. Danach gilt es eine finale Version, die dann auch den anderen Verbänden zugesendet wird.

Folgender Zeitplan:

bis 10.3. Finalisierung durch Prof. Fischer
In der Woche vom 13.-17. Endabstimmung mit UNESCO-Mitarbeitern in Berlin
20.3. Fertiger Antrag geht an die Mitbewerber
30.3. Offizielles Einreichen bei der UNESCO

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