Wissenswertes

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Die Rechtsform des Verbands für Gedenkkultur ist die eines eingetragenen Vereins. Die Rahmenbedingungen werden somit vom deutschen Vereinsgesetz bestimmt.
  • Die Mitgliedschaft im Verband für Gedenkkultur ist schriftlich zu beantragen. Mit dem Ausfüllen des Mitgliedsantrags stimmt das neue Mitglied zugleich dem Einzug der Vereinsbeiträge per SEPA-Lastschriftverfahren zu.
  • Die Rechte und Pflichten von Mitgliedern im Verband für Gedenkkultur werden durch die Satzung geregelt. Die Satzung ist im Internet unter vdnv.de einzusehen. Die Satzung kann nur durch Mehrheitsentscheid der Mitgliederversammlung geändert werden.
  • Der Verband entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Wird ein Mitglied aufgenommen, so wird das neue Mitglied schriftlich darüber informiert. Mit diesem Schreiben wird dem neuen Mitglied zugleich seine Mitgliedsnummer mitgeteilt.
  • Der Verbandsbeitrag für mittelständische Unternehmen wird jährlich abgebucht. Die Mitglieder erhalten eine Rechnung.
  • Die Mitgliedschaft im Verband gilt zunächst für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern die Mitgliedschaft nicht schriftlich (formlos per Mail, Brief oder Fax) gekündigt wird. Die schriftliche Kündigung hat drei Monate vor der jährlichen Verlängerung zu erfolgen.
  • Der Vorstand kann ein Mitglied bei groben Verstößen gegen die Verbandsinteressen auf einstimmigen Beschluss hin aus dem Verband ausschließen.
  • Es findet jährlich eine Vollversammlung statt. Diese Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von fünf Jahren. Der Vorstand ist nach Rechenschaftsbericht jährlich zu entlasten.
  • Für weitergehende Ausführungen steht die Geschäftsstelle des Verbands für Gedenkkultur zur Verfügung.
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